Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, soll Ethik angeboten bekommen. Foto: AP

Wertevermittlung wird dringender, doch der Ausbau des Ethikunterrichts läuft schleppend. Die SPD verlangt Ethik auch für Grundschulen und stößt bei der Kultusministerin auf offene Ohren.

Stuttgart - Die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag dringt auf eine schnelle Einführung von Ethikunterricht in der Grundschule. Bis jetzt sieht die Landesregierung nur den Ausbau des Unterrichts in der Sekundarstufe I vor. Dabei geht sie von Klasse sieben bis Klasse fünf abwärts vor. Doch Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) plant bereits für die Grundschulen. Das geht aus einer Antwort Eisenmanns an die SPD-Fraktion hervor, die dieser Zeitung vorliegt. Darin erklärt die Ministerin: „Die Landesregierung trifft derzeit Vorkehrungen, um mittelfristig – nach dem vollständigen Ausbau in der Sekundarstufe I – Ethikunterricht auch in der Grundschule anbieten zu können“.

Sie antwortet weiter: „Hierzu laufen derzeit Vorarbeiten zur Erstellung entsprechender Bildungspläne“. Die Ministerin teilt gleich einen Seitenhieb auch in Richtung ihrer SPD-Vorgänger aus: „Frühere Landesregierungen haben diesbezüglich leider noch keine Weichenstellungen vorgenommen“. Die konkrete Umsetzung des Ethikunterrichts setze aber voraus „dass der Haushaltsgesetzgeber zu gegebener Zeit dann die notwendigen Ressourcen bereitstellt“. 440 Lehrerstellen und 9,6 Millionen Euro für die Fortbildung würde einer früheren Aussage Eisenmanns zufolge der Ethikunterricht in der Grundschule kosten.

SPD verlangt konkrete Ansagen

Der SPD ist das alles zu vage. Erfreulich sei allenfalls eines, erklärt Stefan Fulst-Blei, der bildungspolitische Sprecher der SPD: „Endlich erkennt auch die Kultusministerin selbst, dass sie was tun muss.“ Bisher habe sie diese Eingeständnis noch nicht gemacht. Allerdings müsse Eisenmann „konkreter werden“. Die SPD will, dass mit der Einführung von Ethik in der Grundschule sofort begonnen wird.

Bis jetzt strebt die Landesregierung an, bis zum Ende der Legislaturperiode in der gesamten Sekundarstufe I Ethikunterricht zu etablieren. Begonnen wird im Schuljahr 2019/20 mit den siebten Klassen. Dafür sind 71 neue Stellen nötig. 2020/21 folgen die Klassen sechs mit 110 zusätzlichen Lehrerstellen. Der Bedarf ist höher, weil dann auch die Gymnasien im Ausbau zu Buche schlagen. In den siebten Klassen dagegen gibt es an den Gymnasien bereits Ethikunterricht. Alle fünften Klassen folgen im Schuljahr 21/22 mit noch einmal 110 Lehrerstellen.

Kultusministerin sieht starken Bedarf an Grundschulen

„Der Ausbau des Ethikunterrichts ist zwingend notwendig“, sagte Susanne Eisenmann dieser Zeitung. Auch für die Grundschulen sieht sie „den Bedarf sehr stark“. Es gebe Grundschulen, in denen zum Teil die Hälfte der Kinder nicht mehr den Religionsunterricht besuchten. „Da wäre Ethik zwingend“, so Eisenmann.

Allerdings gebe es für die Grundschulen noch nicht einmal einen Bildungsplan. Dessen Erarbeitung dauere an die zwei Jahre. Im Auftrag Eisenmanns erhebt jetzt das Landesinstitut für Schulentwicklung zunächst die Kosten für die Erarbeitung eines Bildungsplans. „Mein Ziel wäre, jetzt den Bildungsplan für die Grundschulen zu erarbeiten, damit wir nahtlos an den Grundschulen beginnen können, wenn der Ausbau in der Sekundarstufe I abgeschlossen ist“, sagte Eisenmann. „Wertevermittlung wird auch an den Grundschulen immer wichtiger“, betonte die Ministerin. Auch sei es für die Grundschulen „nicht immer ganz einfach“, die Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, parallel zu betreuen.

Jeder fünfte Grundschüler nicht in Religionsunterricht

Über das ganze Land hinweg gesehen, nahmen im Schuljahr 2015/16 knapp 20 Prozent der Grundschüler nicht am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teil, berichtet das Kultusministerium auf die Anfrage der SPD. Ähnlich werde das Verhältnis auch jetzt sein, die genauen Zahlen hätten die Kirchen noch nicht vorgelegt. Die Grundschulen müssten sicherstellen, dass diese Kinder während dieser Zeit in der Schule oder im Rahmen der Verlässlichen Grundschule beaufsichtigt würden. Gesonderte Lehrerstunden gibt es dafür nicht. Wird der Religionsunterricht in Randstunden erteilt, dürfen die Kinder, die nicht daran teilnehmen, nach Hause gehen.