Die Legalisierung kommt am 1. April, aber es existieren auch Verbotszonen. Foto: dpa/Christian Charisius

Auf dem Stuttgarter Stadtplan sind der Schlossplatz und der Schlossgarten bislang blinde Flecken gewesen, wenn es um Cannabis-Verbote und Konsumerlaubnis ging. Ein Stück weit hat sich das nun geändert.

Die Landesflächen in der Stadt haben nun auch Regeln, die bei der kommende Woche greifenden teilweisen Legalisierung von Cannabis greifen. Zumindest die Parkanlagen. Noch zu regeln ist die Sache für den Schlossplatz, teilt Sebastian Engelmann, der Sprecher des Finanzministeriums, mit.

Geltendes Recht ist ein generelles Drogenkonsumverbot im Schlossgarten, erläutert Engelmann. Diese auf Landesebene getroffene Regelung werde nun durch das höherrangige Recht abgelöst. Das bedeutet, dass der Cannabiskonsum analog zu den übrigen Flächen erlaubt ist, solange man die Verbotszonen einhält. Das ist ein Abstand von 100 Metern zu Schulen, Spielplätzen und Sportstätten. Das betrifft zum Beispiel den Bereich beim Königin-Katharine-Stift („Katzenstift“), das als Schule im Bereich des Schlossgartens steht.

Eine Aufgabe hat das Finanzministerium noch zu lösen. Auch der Schlossplatz ist im Besitz des Landes. Aber man könne die Fußgängerzone an der Königstraße und den angrenzenden Schlossplatz schlecht unterschiedlich behandeln. Würde man nach dem Buchstaben des Gesetzes gehen, wäre der Konsum von Cannabis in der Fußgängerzone in der Zeit von 7 bis 20 Uhr verboten, auf dem Schlossplatz hingegen nicht. Man werde das noch im Einvernehmen mit der Stadt regeln, so Engelmann.

Überall ist aktuell nur die Rede vom Kiffen – also vom Rauchen –, wenn es um den Cannabiskonsum geht. Nun ist es auch möglich, den Stoff anders aufzunehmen. Etwa durchs Einarbeiten in Gebäck oder durchs Aufgießen als Tee. Diese Darreichungsformen bieten aber kein Hintertürchen. Konsum ist Konsum, und daher in den Verbotszonen nicht erlaubt. Ob man raucht, Kekse futtert oder Tee trinkt, spielt dabei keine Rolle.

Die Durchsetzung der Verbotszonen sei grundsätzlich Aufgabe des städtischen Vollzugsdienstes und der Polizei. Die Polizei beziehungsweise deren oberste Führungsebene, das Innenministerium, sieht dabei aber noch viele Probleme. Unter anderem befürchte man eine Mehrbelastung der Einsatzkräfte im Streifendienst durch die Kontrolle der Verbotszonen. Der Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat zudem Bedenken, dass sich die Legalisierung negativ im Straßenverkehr auswirken könnte. Schon jetzt seien zu viele Personen mit Drogen im Blut am Steuer. Bei den tödlichen Unfällen in Baden-Württemberg sei das im vergangenen Jahr die zweithäufigste Unfallursache gewesen, sagte der Innenminister am Dienstag bei der Präsentation der Unfallzahlen für das Jahr 2023.