Protest vor dem Stuttgarter Rathaus gegen zu hohe Mieten: Der Verband der Hausbesitzer hält die Mietpreisbremse in der Landeshauptstadt allerdings für ungerecht und illegal. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die von der grün-roten Landesregierung im November erlassene Mietpreisbremse in 68 Kommunen ist nach Ansicht der Hausbesitzer-Verbände ungerecht und rechtswidrig. Nun suchen die Verbände Mitglieder, die gegen die Maßnahme vorgehen.

Stuttgart - Die Mietpreisbremse der grün-roten Landesregierung ist ein ungerechter und letztlich illegaler Eingriff in die Rechte der Hausbesitzer – zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, dass die beiden Vermieterverbände von Haus und Grund in Baden und Württemberg in Auftrag gegeben haben.

Die Verbände, die selbst aus rechtlichen Gründen gegen die Maßnahme nicht klagen dürfen, suchen unter ihren insgesamt 167 000 Mitgliedern nun welche, die zu einem zivilen Rechtsstreit gegen einen Mieter bereit sind. Auf die Art hofft man, die Mietpreisbremse zu Fall bringen zu können.

Man habe sich für eine solche Musterklage bereits die Dienste des Karlsruher Anwalts Thomas Hannemann gesichert, sagte Ottmar Wernicke, Geschäftsführer von Haus und Grund Württemberg, am Montag vor Journalisten. Mit dabei auf der Pressekonferenz war auch Professor Rüdiger Zuck aus Stuttgart, der das Verfassungsgutachten für Haus und Grund erstellt hat.

Laut Zuck hat das Land seine entsprechende Verordnung erstens nicht ausreichend begründet und auch seine Berechnungen nicht offengelegt. Dies verstoße gegen das Transparenzgebot. Zweitens hätten viele der 68 Kommunen, in denen das Land die Mietpreisbremse im November eingeltegelte, keinen Mietspiegel. Der Vermieter kann demnach gar nicht sicher wissen, ob er bei einer Neuvermietung mit seiner Miete zu hoch liegt. Dies sei unzumutbar, so Zuck.

Seit Juli gilt in 44 Gemeinden des Landes eine Kappungsgrenze

Drittens habe das Finanz- und Wirtschaftsministerium die Mietpreisbremse jeweils für das gesamte Gemeindegebiet erlassen, obwohl der Bundesgesetzgeber in seiner Ermächtigung für die Mietpreisbremse den Ländern „zwingend vorgeschrieben“ habe, dass man die zum Teil sehr unterschiedliche Situation in den einzelnen Teilen der jeweiligen Gemeinde berücksichtige.

Damit Haus und Grund eine Musterklage finanziell und rechtlich unterstützen kann, braucht es nun einen zivilen Rechtsstreit zwischen einem Vermieter und einem Mieter über die zulässige Höhe der Miete. Dann will man die Argumente beim jeweiligen Amtsgericht vortragen und hofft, dass spätestens in der nächsten Instanz, also auf Ebene der Landgerichte, die Verordnung des Landes gekippt wird.

Seit November gilt in 68 Kommunen des Landes: Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Früher lag diese Grenze bei 20 Prozent. Laut Haus und Grund wollten rund die Hälfte dieser Städte und Gemeinden gar keine Mietpreisbremse, doch das Land habe entsprechende Einwände vom Tisch gewischt. .

Seit Juli gilt zudem in 44 Gemeinden des Landes eine Kappungsgrenze: Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete dort innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 Prozent (früher: 20 Prozent) erhöht werden.