Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat von Mannheims Oberbürgermeister Kurz einen Brief erhalten. Foto: dpa

Die Probleme mit minderjährigen kriminellen Flüchtlingen in Mannheim beschäftigt jetzt auch die Landespolitik. Doch wie wird der Staat dieser 15-köpfigen Gruppe Herr, die regelmäßig Straftaten begeht?

Stuttgart - Ein Brief von Mannheims Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) an Innenminister Thomas Strobl (CDU) wegen minderjähriger Flüchtlinge, die kriminell werden, hat eine landespolitische Debatte über den Umgang mit solchen Fällen ausgelöst. Die geschilderten Fälle seien „auf keinen Fall hinnehmbar“, sagte der Innenexperte der Grünen im Landtag, Uli Sckerl. „Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die eine besondere Unterstützung erhalten, kann es keine rechtsfreien Räume geben.“ Man lasse die Stadt nicht im Stich. Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart forderte die zuständigen Ministerien – das Innen- und das Sozialministerium – zum Handeln auf. Der Hilferuf aus Mannheim sei „schockierend“, er decke „eklatante Zustände“ bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf, sagte Reinhart. „Unsere Rechtsordnung kann nicht vor einer Gruppe Jugendlicher in die Knie gehen.“

In dem Brief an Strobl, über den unsere Zeitung zuerst berichtet hatte, beschreibt Kurz die Probleme mit rund 15 kriminellen Jugendlichen, die als Gruppe durch eine „bislang nicht gekannte hohe kriminelle Energie“ und fehlende Mitwirkungs- und Integrationsbereitschaft aufgefallen seien. Verfahren würden oft eingestellt, weil Identitätsnachweise fehlten und unklar sei, ob die Flüchtlinge bereits strafmündig seien.

Strobl gibt Ausländerbehörden Rückendeckung

Innenminister Thomas Strobl (CDU) ermutigte die Ausländerbehörden die rechtlichen Möglichkeiten zur Altersfeststellung auszuschöpfen. „Sie haben auch unsere Rückendeckung, dass sie die Handwurzelknochen röntgen lassen, wenn die anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind“, sagte er.

Unabhängig davon fordert der Mannheimer Rathauschef Strobl auf, „dringend kurzfristig Voraussetzungen zu schaffen, um eine geschlossene Unterbringung für die beschriebene Klientel realisieren zu können“. Laut Sozialministerium sind geschlossene Unterbringungen in Einrichtungen der Jugendhilfe derzeit schon zulässig – jedoch nur nach familiengerichtlichen Entscheidungen, für die strenge Maßstäbe gelten. „Geschlossen bedeutet dabei keine auf die Verhinderung von Ausbrüchen ausgerichtete Unterbringung“, teilte das Ressort von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) mit.

Hilft eine Umverteilung der Kriminellen?

Der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordnete Boris Weirauch regte an, problematische Jugendliche über das ganze Land zu verteilen, um kriminelle Strukturen zu brechen. Eine Konzentration in den Großstädten dürfe es nicht geben. Unterstützung erhielt Weirauch vom integrationspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Daniel Lede Abal. Auch für ihn ist die Trennung solcher Gruppen eine Möglichkeit, um das Problem zu lösen. Eine Verlegung in eine andere Einrichtung oder an einen anderen Ort sei rechtlich nicht einfach, sagte er: „Sie sollte aber aus unserer Sicht unter bestimmten Konstellationen hinreichend begründbar sein.“

Nach Meinung von FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke muss der Rechtsstaat der Problemklientel konsequent die Grenzen aufzeigen. „Strafverfahren dürfen nicht eingestellt werden, die Kosten der Altersermittlung dürfen nicht gescheut werden“, sagte Rülke.