Ob ein Hund aggressiv ist, hängt nicht von der Rasse ab Foto: dpa

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Kommunen die Steuern für Kampfhunde nicht willkürlich festlegen dürfen, ist gut. Aber die Willkür beginnt bereits bei der Auswahl der Rassen, die als gefährlich gelten, findet Carolin Sadrozinski.

Stuttgart - Vielen Hundebesitzern sträuben sich die Nackenhaare, wenn sie den Begriff Hundesteuer nur hören. Wenn sie dann auch noch deutlich stärker zur Kasse gebeten werden als andere, weil ihr Tier als Kampfhund eingestuft wurde, bekommen sie Schaum vor dem Mund.

Kann man das Bedrohungspotenzial eines Hundes an der Rasse ablesen? Jein! Man kann auch aus einem Chihuahua eine Kampfmaschine machen. Allerdings kann der selbst im Blutrausch nicht so viel Schaden anrichten wie ein Rottweiler oder Bullterrier mit einem einzigen Happs. Aber nicht jeder sogenannte Kampfhund ist tatsächlich eine Bedrohung. Das ist letztlich eine Frage der Erziehung.

Die Entscheidung, dass Kommunen die Steuern für Kampfhunde nicht willkürlich festlegen dürfen, ist gut. Aber die Willkür beginnt bei der Auswahl der Rassen, die als gefährlich gelten. Gerecht wäre eine flexible Steuer: Wer nachweisen kann, dass er sein Tier im Griff hat, sollte finanziell entlastet werden – egal, ob Rottweiler oder Chihuahua.