Das kleine grüne Android-Männchen ist auf Mobilgeräten allgegenwärtig. Foto: dpa

Die EU hat die marktbeherrschende Rolle des Betriebssystems Android von Google im Visier. Doch angesichts der Tatsache, dass Google keinen totale Kontrolle über diese Technologie mehr hat, wäre Augenmaß zu wünschen, schreibt Andreas Geldner.

Stuttgart - Gelegentlich hat man das Gefühl, dass immer dann, wenn die EU-Regulierer auf den Plan treten, man sicher sein kann, dass hier Schlachten der Vergangenheit geschlagen werden. Das war etwa im Verfahren gegen den PC-Giganten Microsoft der Fall, bei dem es ebenfalls unter anderem darum ging, ob er seine Marktmacht missbrauchte, um seinem Browser Explorer Vorteile zu verschaffen. Das Ende ist bekannt: Der inzwischen zu Edge umgetaufte Explorer hat heute nur noch einen Marktanteil von unter drei Prozent – ganz ohne Zutun der Wettbewerbshüter. Und ohne die Nutzer, denen der Browser von ihrem Arbeitgeber am Büro-PC zwangsverordnet wird, wäre der Marktanteil sogar noch geringer. Doch gegen diese Art Einschränkung der Wahlfreiheit hilft kein Wettbewerbsrecht.

Auch die Android-Welt ist in rasantem Umbruch. Längst ist Google trotz aller gegenteiliger Versuche die vollständige Kontrolle über das System entglitten. Im Gegensatz zur abgeschotteten Apple-Welt habe sich eine Vielzahl von Varianten abgesplittert, von denen jeder ein Lied singen kann, der einmal eine auf dem iPhone tadellos laufende Anwendung für die bunte Android-Welt anzupassen versuchte.

Natürlich müssen Googles Versuche hinterfragt werden, das eigene System durch diverse Konditionen und Tricks auf den Markt zu drücken. Doch der reine prozentuale Marktanteil von Android bedeutet aufgrund der oben erwähnten, technologischen Besonderheiten noch keine glasklare Dominanz wie es etwa beim Apple-System der Fall wäre. Man sollte nicht vergessen: Googles Vorstoß hat eine potenzielle Dominanz von Apple gestoppt und ein Stückweit zur rasanten Smartphone-Revolution beigetragen, die heute unseren Alltag prägt. Dankbarkeit ist sicher keine Kategorie des Wettbewerbsrechts, aber Augenmaß im Urteil wäre auch den EU-Regulierern zu wünschen