Sollte man bei so einer Nummer vorsichtig sein? Foto: Diego Thomazini / shutterstock.com

Sie haben auf WhatsApp eine Nachricht von einer Nummer mit der Vorwahl +63 erhalten. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat.

Immer wieder erhalten WhatsApp-Nutzer Nachrichten von fremden Nummern. Oftmals haben diese eine Vorwahl aus einem anderen Land. Häufig wird zum Beispiel die Vorwahl +63 verwendet.

Woher kommt die Nummer?

Die Ländervorwahl +63 gehört zu den Philippinen. Allerdings könnte sich hinter der WhatsApp-Nummer auch jemand aus einem komplett anderen Land verbergen. Denn es gibt verschiedene Methoden, um WhatsApp mit einer fremden Nummer zu verwenden. Um nur einige zu nennen: Wegwerfnummern, günstige Prepaid-SIM-Karten oder auch virtuelle Nummern. Damit können Betrüger ihre eigentliche Herkunft maskieren. Deshalb ist bei jeder Nummer, egal, ob mit deutscher oder ausländischer Vorwahl, immer Vorsicht geboten.

Nachricht erhalten: Was tun?

Wenn Sie eine Nachricht von einer Nummer mit der Ländervorwahl +63 oder generell von einer fremden Nummer auf WhatsApp erhalten haben, sollten Sie sehr skeptisch sein. Im Zweifel ist es immer die beste Entscheidung, solche Nachrichten zu ignorieren und sie direkt wieder zu löschen. Denn merken Scammer, dass eine Nummer aktiv ist, könnte Sie dies dazu verleiten, weitere Betrugsmaschen bei Ihnen zu probieren.

Auf gar keinen Fall sollte man irgendwelche persönlichen Informationen preisgeben oder auf Links klicken. Auch ist es sinnvoll, die Datenschutzeinstellungen von WhatsApp so anzupassen, dass nur Ihre Kontakte Ihr Profilbild, Ihren Status und Ihre Info sehen und Sie zu Gruppen hinzufügen können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt zudem, unbekannte Absender zu blockieren.

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur

Falls Sie sich die Zeit nehmen möchten, können Sie die Nummer zusätzlich an die Bundesnetzagentur melden. Diese bietet ein spezielles Beschwerdeformular für unerwünschte Nachrichten über Messenger wie WhatsApp an. Das Formular finden Sie unter diesem Link in der Rubrik "Nicht verlangte SMS oder Nachricht über Messenger". Die Bundesnetzagentur kann neben dem Versenden von Abmahnungen zum Beispiel auch das Abschalten von Rufnummern erwirken oder Zwangsgelder anordnen.