Mit harten Bandagen wurde im Landkreis Esslingen um die Vergabe der Stromkonzessionen gekämpft. Foto: dpa

Ein Bürgermeister im Ruhestand aus dem Kreis Reutlingen muss 25 500 Euro Strafe zahlen. Er hatte versucht, den Bürgermeister von Neckartenzlingen zu bestechen, damit die Gemeinde die Stromkonzession an die EnBW vergibt.

Stuttgart/Neckartenzlingen - Auch vor dem Stuttgarter Landgericht hat es ein ehemaliger Bürgermeister einer Alb-Kommune nicht geschafft, seinen Namen reinzuwaschen. Das Gericht verurteilte ihn zu 25 500 Euro Geldstrafe wegen eines Bestechungsversuchs.

Acht Zeugen waren an den beiden Prozesstagen geladen. Sie sollten ein unsauberes Geschäft bei der Vergabe der Stromkonzession in Neckartenzlingen (Kreis Esslingen) bestätigen. Der Bürgermeister aus dem Kreis Reutlingen, der im Ruhestand ist, hatte im Auftrag der EnBW auch in Neckartenzlingen dafür geworben, die Stromkonzession an das Karlsruher Energieunternehmen zu vergeben. Harter Konkurrent war die Fair Energie aus Reutlingen, die letztlich auch den Zuschlag erhielt.

Der Alb-Bürgermeister hatte sich zweimal mit Herbert Krüger, dem Bürgermeister von Neckartenzlingen, getroffen und ihm in Aussicht gestellt, er könne für sein Dorffest einen großen Sonnenschirm benutzen, der von der EnBW kostenlos zur Verfügung gestellt würde. Der Schirm hätte den ganzen Festplatz überspannt und mehrere Tausend Euro gekostet, wenn die Gemeinde ihn hätte bezahlen müssen. Krüger lehnte ab. Inzwischen hatte der Gemeinderat von Neckartenzlingen eine Kommission gebildet, die eine Vergabe an die Fair Energie bevorzugte. Der Alb-Bürgermeister bat nun Herbert Krüger, er möge sein ganzes Gewicht als Bürgermeister in die Waagschale werfen, um den Gemeinderat umzustimmen, und schickte ihm offensichtlich auch noch einmal bei Nacht eine E-Mail, in der er dringend um weitere Treffen bat. Der Bürgermeister fühlte sich unter Druck gesetzt und rief einen Freund an, der bei der Staatsanwaltschaft arbeitete. Der riet zu einer Anzeige, die auch erfolgte. Gleichzeitig hatte Krüger den Gemeinderat informiert und den Vorgang im Amtsblatt veröffentlicht.

Staatsanwältin forderte Freiheitsstrafe

Vor Gericht wurde noch ein weiteres Detail offenbar. Ein Zeuge sagte aus, nachdem der Vorgang ruchbar geworden war, hätte sich der Alb-Bürgermeister mit Bekannten beraten, wie man die Amtsführung Krügers in den Schmutz ziehen könne, um ihm zu schaden. Auch Vertreter der EnBW waren im Zeugenstand. Sie erklärten, sie hätten von den Machenschaften nichts gewusst.

Während die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten beantragte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Für die Verteidigung gab es keine Gründe, die zweifelsfrei darauf hingewiesen hätten, dass der Angeklagte schuldig sei. Es könne durchaus auch so gewesen sein, wie es der Alb-Bürgermeister vor Gericht dargestellt habe: Herbert Krüger habe von sich aus gefragt, ob er das EnBW-Zelt haben könne.

Der Vorsitzende Richter der 36. Strafkammer glaubte dieser Version nicht. Die Zeugenaussagen, vor allem aber jene E-Mail, in dem der Alb-Bürgermeister inständig um weitere Treffen gebeten habe, hätten die Version Krügers glaubwürdiger erscheinen lassen. Strafmildern seien jedoch zwei Tatsachen gewesen. Der in Aussicht gestellte Vorteil wäre Herbert Krüger nicht persönlich zugutegekommen, sondern der Gemeinde Neckartenzlingen, und den Gewinn durch den Abschluss der Stromkonzession hätte der Alb-Bürgermeister nicht persönlich, sondern die EnBW eingesteckt. Allerdings war Ex-Schultes mit einer eigenen Beratungsfirma für die EnBW tätig.