Fallen auf die Zinsen Steuern an? Foto: T. Schneider / shutterstock.com

Sie wollen Geld bei Trade Republic anlegen und fragen sich, ob auf Zinserträge Steuern anfallen? Alles Wichtige dazu hier.

Trade Republic lockt Kunden mit attraktiven Zinsen auf nicht investierte Geldbeträge. Zum Zeitpunkt des Verfassens konnten sich Kunden 2 % p.a. sichern. Aber fallen auf die Zinserträge Steuern an? Und wer muss diese bezahlen?

Fallen Steuern auf Zinsen an?

Ja, die Zinsen, die Anleger bei Trade Republic auf ihr Guthaben erhalten, sind steuerpflichtig. Hier fällt die Kapitalertragssteuer an. Diese führt Trade Republic jedoch automatisch an das zuständige Finanzamt ab. Die Anleger erhalten also einen bereits versteuerten Betrag ausbezahlt und müssen diesen nicht erneut über die Steuererklärung versteuern.

Kapitalfreibetrag beachten

Wer sich die Zinsen bei Trade Republic sichern will, sollte auch wissen, dass man dem Unternehmen einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilen kann. Jedem Sparer steht aktuell ein Freibetrag von bis zu 1.000 Euro zu, bei zusammen veranlagten Eheleuten sind es 2.000 Euro. Aber Achtung: Der Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammengenommen. Sie können den Freibetrag zwar zwischen verschiedenen Banken und Brokern aufteilen, insgesamt darf er aber 1.000 bzw. 2.000 Euro nicht überschreiten. Angenommen, Sie erhalten neben den Zinserträgen bei Trade Republic auch noch Zinserträge von Ihrer Hausbank, so könnten Sie den Freibetrag zu gleichen Teilen aufsplitten. Sie könnten also Ihrer Hausbank und Trade Republic jeweils einen Freistellungsauftrag in Höhe von 500 Euro erteilen. Erst wenn dieser Betrag in einem Jahr ausgeschöpft ist, fällt die Kapitalertragssteuer an.

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Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer?

Die Kapitalertragssteuer (auch Abgeltungssteuer) ist eine Steuer, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird. Hierzu zählen zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder auch Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Der Steuersatz für die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Dazu kommen gegebenenfalls noch der Solidaritätszuschlag, der 5,5 Prozent des Steuerbetrags ausmacht, sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer, wenn man kirchensteuerpflichtig ist.