Eine randalierende Frau hat die Polizei in Waiblingen und Bad Cannstatt auf Trab gehalten (Symbolbild). Foto: Phillip Weingand

In der Nacht auf Samstag hat eine 42 Jahre alte Frau die Bundespolizei auf Trab gehalten. Am Waiblinger Bahnhof zog sie sich aus, später soll sie einen Fahrgast angegriffen und Polizisten mit einem Stein bedroht haben.

Eine 42 Jahre alte Frau, die sich offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand befand, hat in der Nacht auf Samstag die Polizei in Atem gehalten. Gegen 21 Uhr war sie zum ersten Mal am Bahnhof in Waiblingen aufgefallen, weil sie sich laut Zeugenaussagen ihr Kleid auszog, nackt über den Bahnsteig lief und dort herumschrie. Dann stieg sie in einen Zug in Richtung Rottweil. Ob sie sich dafür wieder anzog, ist laut einer Sprecherin der Bundespolizei nicht bekannt.

Im Zug schlug und trat sie gegen die Tür einer belegten Zugtoilette. Als ein 41-jähriger Geschädigter die Toilette verließ, soll die 42-Jährige ihn verfolgt und unvermittelt gegen den Kopf geschlagen haben. Zeugen versuchten, die aggressive Frau von dem Mann zu lösen und am Boden zu fixieren. Es gelang ihr jedoch, zu fliehen. Laut der Bundespolizei schlug sie zwei sogenannte Türentriegelungsscheiben des Zuges ein, um die Türen öffnen zu können. Nachdem der Lokführer deshalb eine Schnellbremsung eingelegt hatte und die Türen sich geöffnet hatten, flüchtete die Frau auf die Gleise in der Nähe des Haltepunktes Sommerrain in Bad Cannstatt.

Dort entdeckten Polizisten die 42-Jährige, die laut der Sprecherin zumindest jetzt wieder bekleidet war. Als diese die Einsatzkräfte bemerkte, soll sie sich mit einem Stein aus dem Gleisbett bewaffnet haben. Als die Polizisten ihr jedoch den Einsatz von Pfefferspray androhten, legte sie diesen wieder beiseite. Sie wurde zunächst auf ein Revier der Bundespolizei gebracht, nach Rücksprache mit einem Arzt kam sie aufgrund ihres Zustandes in eine Klinik. Die Bundespolizei ermittelt nun unter anderem wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und der im Raume stehenden Körperverletzung.