Muss man Zinsen in Deutschland versteuern? Foto: d.ee_angelo / shutterstock.com

Zinsen gelten in Deutschland als Kapitalerträge. Welche steuerlichen Auswirkungen das hat, erfahren Sie hier.

In Deutschland gelten Zinsen als Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es gibt jedoch einen jährlichen Freibetrag, den Sparer-Pauschbetrag. Dieser liegt aktuell (Stand: 2023) bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag werden Zinserträge nicht versteuert. Für Kapitalerträge, die diesen Betrag überschreiten, wird die Abgeltungssteuer fällig, es sei denn, der Anleger hat bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt und der Sparer-Pauschbetrag wurde noch nicht ausgeschöpft.

Gut zu wissen: Der Freistellungsauftrag kann auch auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden. So könnten Sie Ihrer Hausbank zum Beispiel einen Freistellungsauftrag in Höhe von 500 Euro erteilen und Ihrem Broker die restlichen 500 Euro. Wichtig hierbei ist nur, dass alle erteilten Freistellungsaufträge insgesamt nicht über dem Sparer-Pauschbetrag liegen dürfen.

Wann kann man Zinsen steuerfrei erhalten?

Sie zahlen auf Zinsen keine Steuern, wenn die Erträge den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 bzw. 2.000 nicht übersteigen. Zudem können Menschen mit einem geringen Einkommen eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Damit entfielen die Steuern auf die Zinserträge. Allerdings nur so lange, wie das Einkommen inklusive der Kapitalerträge nicht über dem Steuergrundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2023 beträgt dieser 10.908 Euro. 2024 wird er auf 11.604 Euro angehoben.

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Wird die Steuer automatisch abgeführt?

In Deutschland wird die Steuer auf Kapitalerträge, zu denen auch Zinsen gehören, in der Regel automatisch an der Quelle, also direkt durch die Bank oder das Kreditinstitut, abgezogen. Dieses System wird als Quellensteuer bezeichnet. Wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, werden Zinserträge bis zum Sparer-Pauschbetrag nicht besteuert. Überschreiten Ihre Zinserträge diesen Betrag, wird die Abgeltungssteuer auf den darüber hinausgehenden Betrag automatisch abgezogen. Haben Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt oder ist dieser bereits ausgeschöpft, zieht die Bank die Abgeltungssteuer direkt ab, sobald Zinsen gutgeschrieben werden.

Für Zinserträge auf Konten bei ausländischen Banken gilt diese automatische Abführung in der Regel nicht. Hier sind Sie in der Pflicht, die Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben und entsprechend zu versteuern. Die automatische Abführung der Abgeltungssteuer erleichtert den Verwaltungsaufwand für Anleger, da in den meisten Fällen keine zusätzliche Steuererklärung für die Kapitalerträge notwendig ist. Es sei denn, man möchte eine Günstigerprüfung (siehe hier) in Anspruch nehmen oder hat andere Gründe für die Abgabe einer Steuererklärung.