Jürgen Schrempp Foto: dpa

Finanzexperten sehen Daimler-Chef Zetsche in der Pflicht, seinen Vorgänger in Haftung zu nehmen.

Stuttgart - Der Stuttgarter Daimler-Konzern ist nach Ansicht von Kapitalmarktexperten verpflichtet, wegen der Korruptionsaffäre gegen den Ex-Chef Jürgen Schrempp vorzugehen. Der Chef der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK), Klaus Schneider, erklärte gegenüber unserer Zeitung, der heutige Vorstand sei verpflichtet, Schadenersatz von den früheren Chefs einzufordern, wenn diese zum Schaden des Konzerns gegen Gesetze verstoßen hätten. Schneider verwies auf das Beispiel des Siemens-Konzerns, der nach seinem Korruptionsskandal ebenfalls gegen ehemalige Vorstände vorgegangen war. Auch der Münchner Kapitalmarktexperte Franz Braun erklärt, es könne "durchaus im Sinn der Aktionäre sein, wenn die ehemaligen Führungsorgane auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden".

Daimler wird voraussichtlich in den USA eine Geldbuße von 185 Millionen Dollar (137 Millionen Euro) zahlen müssen. US-Behörden werfen dem Konzern vor, zwischen 1998 und 2008 in mehr als 20 Ländern ihr Geschäft durch illegale Praktiken gefördert zu haben. So soll der Konzern an Beamte Geschenke verteilt und Geld bezahlt haben. Um die Zahlungen zu verschleiern, habe Daimler unter anderem Preise manipuliert, Konten in Finanzoasen unterhalten und irreführende Beraterverträge abgeschlossen.

Für den Steuerzahler dürften die Zahlungen aber keine Nachteile haben. Steuerexperten zufolge kann Daimler das Bußgeld nicht von seiner Steuer absetzen. Er muss es vielmehr aus dem bereits versteuerten Gewinn bezahlen, aus dem normalerweise die Dividende für die Aktionäre bezahlt wird.