Maximilian Krah, AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl Foto: dpa/Michael Kappeler

Gegen den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, sind zwei Vorermittlungsverfahren zu möglichen Geldzahlungen aus dem Ausland eingeleitet worden. Was bislang bekannt ist.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zwei Vorermittlungsverfahren gegen den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, zu möglichen Geldzahlungen aus dem Ausland eingeleitet. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP bestätigte, geht es dabei um mutmaßliche Zahlungen aus russischen und chinesischen Quellen. Die Vorermittlungen dienten derzeit allein der Prüfung, „ob sich überhaupt ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordnetenbestechung“ ergebe.