Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann Foto: dpa/Marijan Murat

In Baden-Württemberg könnten nach dem 2. April keine weiteren Schutzmaßnahmen in Corona-Hotspots mehr verfügen werden. Dies deutete Ministerpräsident Winfried Kretschmann an. Außerdem erneuerte er seine Kritik an der Ampel-Regierung.

Ministerpräsident Regierungschef Winfried Kretschmann hat angedeutet, dass Baden-Württemberg nach dem 2. April keine weiteren Schutzmaßnahmen in Corona-Hotspots mehr verfügen wird. „Diese Hotspots, die stehen auf dem Papier, aber die sind nicht rechtssicher anwendungsfähig“, sagte der Grünen-Politiker am Montagabend im SWR-Fernsehen. „Das ist handwerklich so schlecht gemacht, dass wir damit nichts anfangen können“, kritisierte Kretschmann mit Blick auf den Bund.

In der grün-schwarzen Koalition im Südwesten war erwogen worden, nach einer Übergangsphase von Anfang April an das ganze Land zum „Hotspot“ zu erklären, um wegen der hohen Inzidenzen noch etwas länger an den Schutzmaßnahmen wie Masken und Zugangsbeschränkungen festhalten zu können.

Es gab aber von Anfang wie in anderen Ländern auch rechtliche Bedenken, ob das Bundesgesetz eine solche Regelung für ein ganzes Land hergibt. Gedacht sind die schärferen Hotspot-Regeln eher für lokal begrenzte, bedrohliche Infektionslagen; darüber müsste der Landtag entscheiden.

Kretschmann erneuert Kritik an Ampel-Regierung

Kretschmann befürchtet, dass eine solche Regelung in Eigenregie vor Gericht keinen Bestand haben könnte. „Wir sehen ja immer: Es klagen Menschen dagegen, dann sammeln das die Gerichte ein.“ Der Regierungschef erneuerte seine Kritik an der Ampel-Regierung, dass sie mit dem Gesetz den Ländern die Instrumente für ein Gegensteuern in der Pandemie aus der Hand nehme. Er verstehe nicht, wie man den Feuerlöscher wegschmeißen könne, wenn es noch brennt. Kretschmann sieht aber wegen der milderen Omikron-Variante aber auch Grund zu Optimismus, weil längst nicht mehr so viele Covid-Patienten auf den Intensivstationen landen. Seine Gefühlslage beschrieb er so: „Entspannt nicht, aber entspannter wie früher.“

Am Samstag waren im Südwesten die monatelang geltenden Kontaktbeschränkungen und auch Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen komplett weggefallen. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz. Wie alle anderen Bundesländer nutzt Baden-Württemberg seitdem die Übergangsregel im neuen Gesetz, um die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen bis zum 2. April aufrechterhalten zu können. Am Wochenende hatte auch Bayern angekündigt, es würden keine Vorkehrungen für die Zeit nach dem 2. April getroffen. Die Regelung sei nicht praktikabel, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Mehr als 30 000 Neuinfektionen im Südwesten

In Baden-Württemberg grassiert derweil weiter das Virus, das Landesgesundheitsamt meldete 30 564 neue Infektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 1951,6 Ansteckungen je 100 000 Einwohner. Am Vortag hatte die Inzidenz bei 1942,3 gelegen, vor einer Woche bei 1901,1. Die tatsächliche Inzidenz dürfte jedoch wegen einer nach wie vor hohen Dunkelziffer deutlich höher sein.