In Bussen und Bahnen soll künftig bundesweit die 3G-Regel gelten (Symbolbild). Foto: imago images/Sven Simon/Frank Hoermann/SVEN SIMON

Die Ampel-Parteien haben das neue Infektionsschutzgesetz vorgelegt, das 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln vorsieht. Die geplanten Neuregelungen im Überblick.

Berlin - Die Corona-Lage ist dramatisch und im Bundestag herrscht hektische Betriebsamkeit: Jetzt haben die Ampel-Parteien das neue Infektionsschutzgesetz vorgelegt, das 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln vorsieht. Die Neuregelung muss aber noch entscheidende Hürden nehmen. Der Bundestag soll es am Donnerstag beschließen, abschließend entscheidet der Bundesrat am Freitag.   

Öffentliche Verkehrsmittel

In Bussen und Bahnen soll künftig bundesweit die 3G-Regel gelten. Die Fahrgäste müssen also einen ngeativen Test vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Regelung gilt auch für Inlandsflüge, ausgenommen sind hingegen Taxen und die Schülerbeförderung. Die Art und Weise der Kontrollen bleibt den Verkehrsunternehmen überlassen. In der Regel werden sie wohl im Rahmen der Fahrscheinkontolle gemacht werden.  

Arbeitsplatz

Bundesweit sollen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Sind sie weder geimpft noch genesen, müssen sie täglich vor Betreten ihres Arbeitsplatzes einen aktuellen Coronatest vorlegen. Arbeitgebern droht ein Bußgeld, wenn sie den Status nicht kontrollieren. Wenn sich Beschäftigte der 3G-Regel entziehen, muss der Arbeitgeber versuchen, ein Arbeiten ohne direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitern zu ermöglichen. Ist das nicht möglich, droht den Betroffen Lohnverlust - und im Zweifelsfall sogar die Kündigung.  

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: 3 G im Betrieb: Was gilt – und was nicht?

Zudem soll die zum 1. Juli aufgehobene Homeoffice-Pflicht wieder aktiviert werden: Wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten ihren Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Beschäftigten wiederum müssen das Angebot annehmen, wenn keine Gründe entgegenstehen. 

Einkaufen

Geschäfte sollen offen bleiben, Schließungen sind nicht geplant. Allerdings gilt hier weiter die Maskenpflicht. 

Bars und Restaurants:

Restaurants und Bars können offen bleiben, wenn sie ihre Sitzplätze unter Einhaltung der jeweiligen Hygieneregeln anbieten. Es könnte es aber zu Schließungen kommen, wenn es zu eng wird, um die Regeln einhalten zu können.

Freizeit

Beim Besuch von Theatern, Kinos, Fitnessstudios oder Fußballstadien können Länder die 2G-Regel vorschreiben. Das heißt, dass Ungeimpfte auch mit einem negativen Coronatest nicht mehr an diesen Freizeitaktivitäten teilhaben können. Für Veranstaltungen kommt zudem „2G Plus“ infrage: Dann müssten Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Coronatest vorlegen. Auch Kapazitätsbegrenzungen soll es geben können. Im Einzelfall können Veranstaltungen abgesagt werden. 

Länderklausel

Nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen die Länder auch künftig mit schärferen Maßnahmen in Eigenregie handeln können - dann müssen dies aber die jeweiligen Landesparlamente beschließen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum. 

Ausgangssperren oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen sollen aber ausgeschlossen sein. Das gilt etwa auch für Weihnachtsmärkte oder Gottesdienste. Im konkreten Fall kann es aber durchaus zu Absagen kommen.  

Geltungsdauer

Die neuen Regeln sollen bis zum 19. März gelten. Der Bundestag kann diese aber vorher um bis zu drei weitere Monate verlängern. 

Zeitplan

Wenn alles glatt geht, beschließt der Bundestag das neue Gesetz am Donnerstag, dann könnte es der Bundesrat am Freitag billigen. Die Länderkammer muss der Neuregelung mehrheitlich zustimmen. Sollten die Länder mit einer Regierungsbeteiligung der Union nicht mitziehen, würde das Gesetz im Bundesrat scheitern. In Kraft treten sollen die verschärften Regelungen dann Anfang kommender Woche. 

Alten- und Pflegeheime

Einigkeit besteht darüber, dass es für die Mitarbeitenden in den Heimen eine Pflicht zu regelmäßigen Tests geben soll - bei Ungeimpften täglich. Noch nicht verständigt haben sich die Ampel-Parteien über eine Impfpflicht für die dortigen Beschäftigten. Dies ist nicht Bestandteil des jetzt beratenen Infektionsschutzgesetzes und soll in den kommenden Wochen geklärt werden.