Für Betroffene ist wichtig, dass sich Institutionen nicht mehr der Aufarbeitung und Aufklärung lange zurückliegenden sexuellen Missbrauchs entziehen können. Foto: dpa/Patrick Pleul

Betroffene mit Missbrauchserfahrungen wird oft Akteneinsicht verweigert. Im geplanten Gesetz zur Verbesserung des Schutzes für Kinder muss die Pflicht zur Aufarbeitung für Institutionen Pflicht sein, kommentiert Hilke Lorenz. Sonst lässt es die Opfer weiter allein.

Jetzt doch nicht! Woher sollen wir denn dafür die Kapazitäten nehmen? Wir bewältigen ja kaum unser aktuelles Tagesgeschäft. Dafür müssen Sie Verständnis haben! Die Reihe der Ausflüchte und Abwiegelungen ließe sich noch weiter fortsetzen. Das sind Sätze, die die Betroffenen von sexualisierter Gewalt oft hören, wenn sie endlich die Kraft und den Mut gefunden haben, sie um ihre eigene Geschichte zu kümmern.