Der Mann wurde am Tag nach seiner Haftentlassung erneut verurteilt. (Symbolbild) Foto: dpa/Oliver Berg

Am Montag wird ein 61-Jähriger aus dem Rottenburger Gefängnis entlassen, am Dienstag wird er erneut verurteilt. Die Einzelheiten.

Einen Tag nach seiner Entlassung aus dem Rottenburger Gefängnis ist ein Mann erneut zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tübingen verurteilte ihn am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung, wie die Staatsanwaltschaft Tübingen mitteilte. 

Der 61-Jährige hatte den Angaben nach am Montag auf dem Rottenburger Marktplatz laut herumgeschrien, kurz nachdem er aus der Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt entlassen worden war. Dem Platzverweis einer hinzugerufenen Polizistin wollte er nicht nachkommen, weshalb er in Gewahrsam genommen wurde. Auf dem Polizeirevier in Rottenburg beleidigte und bedrohte er die Polizisten mehrfach und wurde vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Dienstag ein beschleunigtes Verfahren, das das Amtsgericht noch am selben Tag durchführte. Der Mann räumte die Tat ein und entschuldigte sich bei der Polizistin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein beschleunigtes Verfahren kann von einer Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn sich Sachverhalt oder Beweislage zur sofortigen Verhandlung eignen. Die höchste in einem solchen Verfahren mögliche Strafe ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.