Unter anderem für den Hauptbahnhof in Stuttgart gilt das Verbot „gefährlicher Gegenstände“. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

An drei Stuttgarter Bahnhöfen, aber auch in Karlsruhe und Mannheim gelten wegen der EM seit Mittwochmorgen verschärfte Sicherheitsvorschriften. Eine Allgemeinverfügung verbietet „gefährliche Gegenstände“.

Die Bundespolizei hat am Mittwochvormittag bekannt gegeben, dass sie eine Allgemeinverfügung für mehrere Bahnhöfe in Stuttgart und im Land erlässt und damit die Sicherheitsvorgaben verschärft. Die Regelung gilt rückwirkend seit Mittwochmorgen bis zum 15 Juli, also einen Tag nach Ende der Fußball-EM. Betroffen sind der Stuttgarter Hauptbahnhof, die Bahnhöfe Bad Cannstatt und Neckarpark sowie die Hauptbahnhöfe in Karlsruhe und Mannheim. Dort ist das „Mitführen gefährlicher Gegenstände“ in diesem Zeitraum komplett verboten. Das gilt für alle Fern- und S-Bahnsteige dort, für die Gebäude und angrenzende Personentunnel.

Als gefährliche Gegenstände gilt dabei alles, was ohnehin nach dem Waffengesetz verboten ist, aber auch noch einiges mehr, was grundsätzlich dazu führen könnte, Menschen zu verletzen. Unter die Regelung fallen zum Beispiel Feuerwerkskörper, Abwehrsprays, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährliche Werkzeuge und Messer aller Art. Eine detaillierte Übersicht gibt es auf der Internetseite der Bundespolizei. Zudem wird auf Plakaten in den fünf Verkehrsstationen auf das Verbot hingewiesen.

Das Verbot sei aus Sicherheitsgründen erlassen worden, „um Gewaltstraftaten mit gefährlichen Gegenständen anlässlich der Uefa Euro 2024 zu verhindern“, teilt die Bundespolizei mit. Zur Frage, warum das erst jetzt passiert, während die Europameisterschaft schon läuft, sagt Sprecher Daniel Rosin: „Wir überprüfen unsere taktischen Möglichkeiten kontinuierlich. Diese Maßnahme hatten wir erst einmal zurückgestellt, wir haben jetzt aber verdichtete Erkenntnisse, dass sie sinnvoll ist.“ Das Verbot gebe der Polizei bessere Möglichkeiten an die Hand, gefährliche Gegenstände einzuziehen.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachten die Einhaltung des Verbotes, heißt es dort. Das gilt aber wohl vor allem für Kontrollen, die ohnehin gemacht werden. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 25 000 Euro festgesetzt werden. Weitere Folgen können laut Bundespolizei zudem ein Platzverweis oder die Anregung eines Hausverbotes sein.