Prinzessin Sofia und Prinz Carl Philip eröffneten mit ihrem Sohn einen Spielplatz. Foto: Liv Oeian/Shutterstock.com

Prinz Julian von Schweden weiß mit seinen drei Jahren schon genau, wie man royale Pflichten erledigt. Bei der Eröffnung eines nach ihm benannten Spielplatzes eroberte der Sohn von Sofia und Carl Philip von Schweden die Herzen der Anwesenden im Sturm.

Früh übt sich für Prinz Julian von Schweden (3). Im Rahmen der Taufe des Sohnes von Prinzessin Sofia (39) und Prinz Carl Philip (45) wurde ihm in der Provinz Halland, dessen Herzog er ist, symbolisch ein Spielplatz geschenkt. Am 17. Juni wurde der Naturplatz in Varberg feierlich eröffnet - und von seinem kleinen Namensgeber gleich auf den Spaßfaktor geprüft. Auf ihrem Instagram-Account teilte das schwedische Königshaus süße Schnappschüsse, die den Jungen beim Toben, Klettern und Lachen auf dem Spielplatz zeigen.

In einem gelben Pullover erkundete der Dreijährige zusammen mit seinen Eltern die verschiedenen Bereiche des "Prinz Julian Spielplatzes". Strahlend testete er die Rutsche, balancierte an den Händen seiner Eltern über Holzklötze, kraxelte auf den riesigen Holz-Adler, den er kurzerhand "Charlie" nannte, und blickte interessiert durch ein Fernglas.

Papa Carl Philip übernimmt die Rede

Während Julian sich aufs Spielen konzentrierte, übernahm sein Papa Prinz Carl Philip die "erwachsenen" Aufgaben. Er hielt eine Rede zur Eröffnung des Spielplatzes, wie Aufnahmen zeigen, die der "Bunte" vorliegen. Julian kuschelte sich währenddessen auf seinen Arm - traute sich dann aber sogar, selbst etwas ins Mikrofon zu sagen.

Julian Herbert Folke, Prinz von Schweden, Herzog von Halland, ist das dritte Kind von Prinz Carl Philip und Prinzessin Sofia. Er steht auf Platz sieben der schwedischen Thronfolge, hinter seinen Brüdern Prinz Alexander (8) und Prinz Gabriel (6). Aufgrund einer Neuregelung des Königshauses von 2021 ist der Enkel von König Carl Gustaf (78) und Königin Silvia (80) zwar ein Prinz, wird aber als Privatperson betrachtet und ist deshalb keine "Königliche Hoheit".